Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

Anmeldung 

1. Die Anmeldung für das „Sportcamp-Donaustadt“ erfolgt telefonisch oder per-Mail.
 
2. Die erfolgreiche Buchung wird den Erziehungsberechtigten des/der Teilnehmers/in durch den Veranstalter telefonisch oder schriftlich per Mail/Whats App umgehend bestätigt. Durch die telefonische oder schriftliche Buchung des/der Teilnehmers/in am Sportcamp Donaustadt kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande.
 
3. Die maximale Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf 75 beschränkt. Die Reihung der Teilnehmer/innen erfolgt nach Datum der Anmeldung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Sportveranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor Campbeginn abzusagen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Zahlung in vollem Umfang rückerstattet.
 
4. Mit der Anmeldung Ihres Kindes stimmen Sie als Erziehungsberechtigte/r zu, dass während der Sportwoche Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden dürfen. Die Rechte dieser Aufnahmen liegen beim Veranstalter und können für Werbezwecke als auch für die Homepage des Sportcamp-Donaustadt verwendet werden. Sollten Sie als Erziehungsberechtigte/r nicht wollen, dass Fotos/Videos ihres Kindes für etwaige Werbezwecke verwendet werden, bitten wir, uns dies am Anmeldetag vor Ort mitzuteilen.
 
 
Zahlung
 
Nach schriftlicher Aufforderung ist eine Anzahlung in Höhe von 75€ ca. 5 Monate vor, sowie der Restbetrag von 200€ ca. 3 Monate vor Campbeginn zu leisten.
 
 
 
Pflichten der Teilnehmer/innen
 

1. Alle Teilnehmer/innen müssen die psychischen sowie physischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die jeweiligen sportlichen Schwerpunkte während der Sportwoche vorhanden sein müssen, aufweisen können. Speziell beim Waldseilpark am Kahlenberg muss eine Mindestgröße des Teilnehmers vorhanden sein (Die Erziehungsberechtigten werden hierfür bei der Anmeldung dazu befragt). Alle sportlichen Inhalte, welche während des Sportcamps angeboten werden, sind auf der Homepage unter der Rubrik „Wochenprogramm“ ersichtlich. Gesundheitliche Probleme sowie diverse Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten und diverse andere Bedürfnisse Ihres Kindes sind im Vorfeld mittels eines Datenblattes anzugeben.

2. Beim Fahrradausflug besteht Helmpflicht! Sollte das Fahrrad Ihres Kindes am Tag des Ausfluges der Verkehrstauglichkeit nicht entsprechen, behaltet sich der Veranstalter das Recht vor, das Kind nicht mitzunehmen und nach Hause zu schicken. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters endet somit, sobald das Kind das Schulgelände verlässt.     
 
3. Sollten diverse Angaben über den Zustand des/der Teilnehmers/in nicht der Wahrheit entsprechen und es resultierend daraus während der Sportwoche zu Problemen kommen, kann dies im schlimmsten Fall einen Ausschluss vom Sportcamp zur Folge haben.
 
4. Weitere Ausschlusskriterien:
 
a) Regelbruch des/der Teilnehmers/in durch wiederholt negatives und  unzumutbares Verhalten.
b) Alkohol- , Drogen- , Nikotinmissbrauch
c) Vandalismus
d) Diverse andere strafbare Handlungen

Der/die Teilnehmer/in ist, wenn einer der Punkte a-d eintritt, von einem/einer ihm/ihr Angehörigen vom aktuellen Veranstaltungsort abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Heimreise unter der Verantwortung der/des Erziehungsberechtigen durchgeführt werden. Jegliche Kosten, die sich auf Grund der Heimreise ergeben, müssen vom/von der Erziehungsberechtigten übernommen werden.
 
5. Die Teilnehmer/innen des Sportcamps müssen im Zeitraum der Sportwoche krankenversichert (Mitversicherung bei den jeweiligen Erziehungsberechtigten) sowie im Falle einer Beschädigung fremden Eigentums haftpflichtversichert sein. Ein Versicherungsschutz muss auf Verlangen des Veranstalters nachweisbar sein.
 
Stornobedingungen

1. Aufgrund diverser Vorleistungen, Anzahlungen und Aufwendungen seitens des Veranstalters ergeben sich pauschale Stornokosten wie folgt:

a) Die Anzahlung von 75€ (ca. 27% des Gesamtbetrages) dient gleichzeitig als Anmeldebestätigung und wird bei einem Rücktritt des/r Teilnehmers/in nicht rückerstattet.

b) Gestaffelte Rücktrittskosten:
- 90 bis 60 Tage vor Campbeginn sind 30% (82€)
- 59 bis 30 Tage vor Campbeginn sind 50% (137€)
- 29 bis   7 Tage vor Campbeginn sind 70% (192€)
- bei 6 oder weniger Tagen vor Campbeginn sind 100% (275€) des           Gesamtpreises zu zahlen. Die Rücktrittskosten gelten auch im Fall einer Krankheit/Verletzung.

2. Es besteht die Möglichkeit, selbst für Ersatz zu sorgen, sollten Sie ihr Kind vom Sportcamp wieder abmelden. Der/die Ersatzteilnehmer/in muss umgehend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert werden.

3. Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen während der Sportwoche können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.

Haftung
 
1. Die Teilnahme an den unterschiedlichen Sportarten während des Sportcamps-Donaustadt erfolgt auf eigene Gefahr. 
 
2. Für Verletzungen, die der/die Teilnehmer/in in der Zeit des Sportcamps erleidet, wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. 
 
3. Sollte es beim/bei der Teilnehmer/in während des Sportcamps zu Verletzungen kommen, wird vom Veranstalter sowie dessen Betreuerteam Erste Hilfe geleistet. Für weitere Schritte sowie etwaige Zahlungen, die sich resultierend aus der Verletzung ergeben, sind die Erziehungsberechtigten des/der Teilnehmers/in selbst verantwortlich.